Der goldene Mittelweg zwischen restriktiven Verbot und Laissez-faire.
Lehrer stehen vor der Entscheidung, welche Freiheiten und Eigenverantwortung können sie ihren SchülerInnen überlassen und wo schränken sie die Mediennutzung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ein. Das Brandenburger Schulgesetz überlässt die Entscheidung den Schulen, die sich in diesem Verantwortungsfeld selbst verorten müssen und macht keine restriktiven Vorgaben wie sie aus Bayern [1] oder Frankreich [2] bekannt sind. Dort ist die Handynutzung grundsätzlich in der ganzen Schule tabu, die Hausordnung oder Lehrkräfte können aber Ausnahmen gestatten. Verbote helfen aber nur bedingt weiter. Der Umgang mit Smartphones und dem Internet ist eine Kulturtechnik, die wie Lesen, Schreiben und Rechnen erlernt werden muss. Medienkompetenz ist ein wichtiger Bestandteil des Bildungsauftrages der Schule, und die lässt sich in der praktischen Erprobung viel leichter vermitteln.